AGB

Ferienhaus Huus an de Küst
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Sehr geehrte Gäste,

herzlich willkommen im Huus an de Küst. Nachfolgend sind einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden und um deren Einhaltung wir Sie bitten. Durch eine ordentliche Behandlung des Hauses helfen Sie uns
auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen ein schönes Ferienhaus zur Verfügung zu stellen.

§ 1 . Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die zeitlich begrenzte, mietweise
    Überlassung des Ferienhauses „Huus an de Küst“ zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters
    Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Das Mietobjekt ist ein Ferienhaus zur zeitlich begrenzten Nutzung. Das Ferienhaus befindet sich in
    24398 Schönhagen, Günter-Remien-Ring 13. Die Vermietung erfolgt als Privatvermietung durch die Eigentümer
    Frau Ursula Erbach und Herrn Dieter Erbach oder dessen Beauftragten.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als
    Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eigentümer.

§ 2 . Beherbergungsvertrag

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
  2. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
    zu erbringen. Beschreibung und Ausstattung des Mietobjektes finden Sie im Internet unter www.schoen-viel-meer.de
    Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in
    Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen.
    Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
  3. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Ferienhaus-Beschreibung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen ist nicht erlaubt.
  4. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang des Mietvertrages/Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei
    Buchungen, die mindestens vier Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach
    Buchung eine Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises für die mit dem Gast vereinbarten Leistungen an den Vermieter zu leisten. Die Buchung wird erst mit Erhalt der Anzahlung gültig.Der Restbetrag muss spätestens
    4 Wochen vor Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
  5. Für den Fall der unterbleibenden oder verspäteten Anzahlung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung des gebuchten Objektes vor. Ohne vollständige Leistung der Anzahlung besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen oder ein Anspruch auf anderweitige Vermietung durch
    den Gast.
    Sollte die Anzahlung verspätet geleistet worden sein, erfolgt bei anderweitiger Vermietung durch uns eine Rückerstattung der Anzahlung.
  6. Bei Buchungen, die kürzer als 4 Wochen vor Anreisedatum erfolgen, ist der vereinbarte Gesamtreisepreis
    umgehend an den Vermieter zu entrichten.

§ 4 . Rücktritt des Gastes

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines
    kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen
    Beherbergungsvertrages zusteht.
  2. Ein Rücktritt hat schriftlich per Brief oder E-Mail zu erfolgen.
  3. Bei einer Stornierung durch den Gast betragen unsere Pauschalierte Entschädigungsansprüche
  4. Ab Erhalt der Buchungsbestätigung bis 31 Tage vor Anreise: – 20 % der Buchungssumme.
    Ab 30 Tage vor Anreisedatum: – 90 % der Buchungssumme.
    Bei Nichtanreise: – 100 % der Buchungssumme
  5. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Gast unbenommen.

Zur Absicherung evtl. Stornierungsgebühren empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5. Rücktritt durch den Vermieter

  1. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
    – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  3. – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.der P erson des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.

§ 6. Pflichten des Gastes

  1. An- und Abreisezeiten

    – Am Anreisetag stellt der Vermieter das Ferienhaus dem Mieter ab 16:00 Uhr in gereinigtem
    Zustand zur Verfügung.
    • Am Abreisetag wird der Mieter das Ferienhaus dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
    • Der Hausmüll ist in die vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen, Geschirr ist abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

– Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter oder dessen Beauftragten, die Kosten sind
im Mietpreis enthalten.

(2) Umgang mit dem Mietobjekt / Haftung

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein einwandfreies Mietobjekt inklusive Zubehör frei
von Mängeln.

    • Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zweckentsprechend zu nutzen und pfleglich
      mit allen Einrichtungsgegenständen und sämtlichen Zubehör umzugehen.
    • Unser Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus, Das Rauchen ist im Ferienhaus grundsätzlich verboten !

– Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

    • Bei Beschädigungen des Mietobjektes oder von Einrichtungsgegenständen desselben durch
      den Mieter, hat dieser die entsprechenden Reparaturkosten bzw. den Neu-Anschaffungspreis
      zu bezahlen.

 

(3) Belegung

– Die Belegung des Ferienhauses darf die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl nicht überschreiten.
Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte, Wohnmobile oder ähnliche Dinge zu Übernachtungszwecken
aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
und zur sofortigen Räumung des Objektes.

 

(4) Tierhaltung – Hunde –

    • Hunde (max. zwei) sind im „Huus an de Küst“ gerne gesehen.
    • Bei der Haltung des Haustieres im Ferienhaus ist darauf zu achten, dass keine Verunreinigung durch
      Urin / Kot entstehen bzw. nichts angeknabbert / zerkratzt werden kann. Die Tiere dürfen weder in die Betten
      noch auf die Polstermöbel

7. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem
Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise
oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu
beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand
in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

  1. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an
Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist
dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten
zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

  1. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und
auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom
Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  1. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm
zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich
    machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen
    unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf
einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die
vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf
diesen Umstand hin.

§ 8. Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland